Ebay Verkaufsagent - Was wir nicht verkaufen:

Allgemeines:

Die hälfte der Anfragen zum Verkaufsagenten müssen wir leider ablehmen. Da wir als der Verkäufer der Ware Gesetzlich die Haftung übernehmen müssen, müssen wir extrem Aufpassen auf das was wir verkaufen. Wir haften dafür und werden Rechtlich belangt. 

Marken Klamotten:

Es gibt sehr (extrem) viele gefälschte Kleidungsstücke auf dem Markt. Wir gehen da kein Risiko ein und verkaufen nur Ware wo sie die Einkaufsrechnung beilegen können. Jeder hebt doch besonders bei teuren Markenware die Einkaufsrechnung auf um im Gewährleistungsfall die Ware beim Händler reklamieren zu könnne. Komischerweise konnte dies bis jetzt noch kein Kunde der bei uns Angefragt hat!

Und wir müssen leider sagen das jede 2. Anfrage um teure Markenklamatten handelt.

Ware beim Kunden:

Wir verkaufen nur das was wir auch bei uns vor Ort haben und verschicken können. Wir hatten einmal den Fall wo etwas größeres beim Kunden geblieben ist. Wir haben alles gemacht und die Ware verkauft. Der Verkäufer wollte dann die Ware nicht an den Kunden raus geben weil ihm plötzlich der Preis zu niedrig war. Wir hatten den Ärger und die Probleme hinterher. Dies werden wir nicht noch einmal machen.

Ware zu groß:

Wir haben kaum Lagerplatz und können deshalb keine großen Artiklel annehmen. Besonders gerne werden wir zu Wohnungsauflösungen Angefragt. Dafür haben wir absolut klein Platz.

Nicht verschickbar als normales Paket:

Wir nehmen nur Ware an die wir auch per normales Paket verschicken können.

Provision:

Unsere Provision für den Artikel ist in der Regel 20% des Verkaufspreises inklusive Ebay Kosten. Dies kann aber je nach Artikel und Ebay Rubrik anders sein. Wir gehen damit auch nicht runter wenn der Wert des Verkaufsgegenstandes höher wird. Eigentlich müssten wir bei höher preisigen Artikeln wegen des Risikos höher gehen mit der Provision.

Gewährleistungsfall:

In einem Gewährleistungsfall eines Käufers geben wir diesen Fall an ihnen weiter. Wir können für den geringen Gewinn nicht auch noch die kosten dafür übernehmen. Wenn sie also der Meinung sind das sie als Privatverkäufer keine Gewährleistung übernehmen müssen, dann sollten sie mal die Gesetze anschauen. Dort steht mitlerweile drinnen das auch Privatverkäufe alle mit Gewährleistung von 12 Monate abgedeckt sind. Dies kann nur einmalig einmal ausgegeschlossen werden. Besonders in Ebay findet man den Satz wo der Verkäufer immer die Gewährleistung ausschließt. Dazu gibt es mitlerweile genug Gerichtsurteile dazu, so das auch der letzte wissen müsste das er immer die Gewährleistung übernimmt. Wer also immer die Gewährleistung ausschließt gibt nach den Gerichtsurteilen wieder die vollen 12 Monate Gewährleistung bei allen Verkäufen.

Wir als Gewerblicher Verkäufer müssen 24 Monate bei Neu- und Gebrauchtware und können bei Gebrauchtware die Gewährleistung auf 12 Monate Beschränken. Wir beschränken in allen Auktionen mit Gebrauchtware die Gewährleistung auf 12 Monate.

Auszahlung:

Die Auszahlung erfolgt erst wenn der Artikel Verkauft wurde und die Rückgabefrist abgelaufen ist. Die Frist fängt erst an wenn die Ware beim Käufer angekommen ist und beträgt 14 Tage. Wir können also nicht früher auszahlen.

Ankauf:

Wir kaufen auch kein Ware an um diese dann im eigenen Namen zu verkaufen.

 

Für weitere Fragen stehen Wir unter unserm Kontaktformular zu Verfügung.